energieberatung

  Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden.


Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1.Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.


Neue Gebäude müssen ganzheitlich betrachtet und entsprechend der EnEV ausgeführt werden. Außer dem Wärmeschutz müssen bei Wohngebäuden auch die Heizung und die Warmwasserbereitung in die Berechnung mit einbezogen werden. Bei Nichtwohngebäuden müssen zusätzlich die Beleuchtung und die Klimatisierung berücksichtigt werden.


Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 mit der EnEV eingeführt.


zeitplan

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) trat am 1.Oktober 2007 in Kraft und somit wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Zeitplan Ausweispflicht im Gebäudebestand für:
  • Wohngebäude bis Baujahr 1965: ab 01.07.2008
  • später errichtete Wohngebäude für die kein Energiebedarfsausweis nach EnEV vorliegt: ab 01.01.2009
  • Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009


vor-ort-beratung

Die Bundesregierung fördert die Vor-Ort-Energieberatung. Bei einem ersten Besuch wird eine genaue Gebäudeaufnahme gemacht. Dann werden Ist- Zustand und verschiedene Sanierungsvarianten berechnet. Schließlich wird ein Bericht aus-gearbeitet, der mögliche Energieeinsparungen vorschlägt.

Weiterhin werden die Maßnahmen beschrieben, ihre Wirtschaftlichkeit wird betrachtet sowie auf mögliche Förderprogramme wird hingewiesen. Der Bericht wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs erläutert.

leistungen

Für verschiedene Anforderungen gibt es unterschiedlich aufwändige Arten der Energieausweise:
Im Neubaubereich wird der Energieausweis nach dem EnEV Monatsbilanzverfahren ausgestellt.

Im Gebäudebestand gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
    1. Den bedarfsorientierten Ausweis: der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den geschätzten, errechneten Energieverbrauch des Gebäudes, es wird die Qualität der Bauweise und der Anlagentechnik (Heizung) berücksichtigt. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist somit vergleichbar mit dem Energieausweis nach dem EnEV Monatsbilanzverfahren

    2. Den verbrauchsorientierten Ausweis: die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist weniger aufwändig und somit kostengünstiger. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf der tatsächlich verbrauchten Energiemenge mindestens der letzten drei Kalenderjahre oder Abrechnungsperioden.


Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV):
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 als pdf-Datei
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